Wissenswertes rund um unsere Praxis
Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe und die Kostenerstattung zusammengestellt.
Erstattung Ihrer Arzt- und Medikamentenrechnung durch Ihre Krankenversicherung
Erstattung Ihrer Arztrechnung: Das sollten Sie beachten
In Spanien ist wie in fast allen Urlaubsländern die Arztrechnung unmittelbar im Anschluß an die Behandlung zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in bar. Die Rechnung enthält neben Ihren persönlichen Daten die Diagnose(n) und eine Auflistung der erbrachten Leistungen nach Behandlungsdaten, so dass Ihnen bei der Erstattung durch Ihre Reisekrankenversicherung keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Personen
Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Einige Leistungen werden jedoch insbesondere von den gesetzlichen deutschen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen. Aber auch bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfe sind die Regelungen oft unübersichtlich.
Aus diesem Grunde empfehlen wir grundsätzlich vor der Reise zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese sind insbesondere für Reisen bis 6 Wochen Dauer sehr günstig (i.d.R. unter 15,- Euro Jahresbeitrag) und sofort im Reisebüro, Internet, ADAC oder notfalls noch am Flughafen erhältlich.
Medikamentenerstattung: Wichtig zu wissen
Grundsätzlich erstatten alle Krankenversicherungen Medikamente wie in Deutschland nur nach ärztlicher Verordnung. Darum wird in unserer Rechnung die Position "Rezept" zu Ihrer Sicherheit ausdrücklich ausgewiesen. Ihre Apothekenrechnung sollten Sie daher immer zusammen mit der Arztrechnung zur Erstattung einreichen.
Medikamentenbevorratung: Probleme vermeiden
Die meisten Medikamente kosten in Spanien viel weniger als in Deutschland. Klar, dass mancher seine Vorräte aufstocken möchte. Was viele nicht wissen: Der Zoll beschlagnahmt verschreibungs- pflichtige Medikamente aus dem Ausland, wenn keine offizielle, ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Zusätzlich werden Bußgelder erhoben! Vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Rückkehr, indem Sie sich Ihre benötigten Medikamente bei uns verschreiben lassen.
Nicht vergessen: Bitte Ihren Personalausweis mitbringen-
Um Sie anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie bei jedem Termin Ihren Pass oder Personalausweis mitzuführen. Insbesondere bei der Einlösung der neuen staatlichen Rezeptformulare, auf denen der Eintrag der Pass- oder Personalausweisnummer vorgeschrieben ist, sollen die Apotheken verstärkt die Identität überprüfen.
Für den Notfall: Wichtige Telefonnummern
Notfall | Telefon |
Notfälle jeder Art |
112 |
Medizinische Notfälle | 061 |